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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Transaktionen zwischen Zwajomi BV und ihren Kunden. In Fällen, in denen (teilweise) von diesen allgemeinen Bedingungen abgewichen wird, muss dies schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
ANWENDBARKEIT
Artikel 1
Alle Lieferungen und Vereinbarungen erfolgen unter Anwendung aller Bedingungen. Änderungen und/oder Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen können nur wirksam werden, wenn sie schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurden. Im Falle der Vereinbarung besonderer Bedingungen in bestimmten Punkten bleiben für alle übrigen Punkte unsere allgemeinen Bedingungen in Kraft. Durch seine Auftragserteilung gilt der Auftraggeber als mit allen anwendbaren Bedingungen und Bestimmungen einverstanden.
PREISE
Artikel 2
Alle Preise sind, sofern nicht anders aus der Rechnung oder dem Angebot hervorgeht, ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).
Rechnungen werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen gestellt, zuzüglich der MwSt. gemäß dem geltenden Satz. Änderungen der ursprünglichen Bestellung, gleich welcher Art, schriftlich oder mündlich, die höhere Kosten verursachen als ursprünglich kalkuliert, werden von Zwajomi BV zusätzlich in Rechnung gestellt.
Änderungen, die eine Kostenreduzierung zur Folge haben, können Anlass zur Zahlung eines geringeren Betrages als vereinbart geben. Nach Auftragserteilung verlangte Änderungen in der Ausführung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich an Zwajomi BV mitgeteilt werden. Wenn diese mündlich oder telefonisch mitgeteilt werden, trägt der Auftraggeber das Risiko der Ausführung der Änderungen.
ANGEBOTE
Artikel 3
Alle Angebote sind unverbindlich, es sei denn, schriftlich zwischen den Parteien anders vereinbart, und verpflichten nicht zur Lieferung.
Alle schriftlichen Angebote erfolgen unter Anwendung der allgemeinen Bedingungen und sind für einen (1) Monat gültig, sofern das Angebot nichts anderes angibt. Alle Angebote erfolgen unter Ausschluss unvorhergesehener Umstände, alle daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden separat in Rechnung gestellt. Bevor eine Vereinbarung zustande gekommen ist, bringt das Angebot keine Verpflichtung für Zwajomi BV mit sich.
LIEFERZEIT
Artikel 4
Zwajomi BV ist erst zur Lieferung verpflichtet, nachdem sie eine Bestellung schriftlich bestätigt hat oder ohne vorherige schriftliche Bestätigung zur Lieferung übergegangen ist.
Zwajomi BV wird die Aufträge innerhalb der vereinbarten Frist ausführen, wobei die in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen genannten Fristen nach Treu und Glauben angegeben werden, jedoch nicht als verbindlich für Zwajomi BV anzusehen sind. Eine Überschreitung der Lieferfrist, gleich aus welchem Grund, berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, Auflösung des Vertrages oder zur Nicht-Erfüllung einer aus dem Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag resultierenden Verpflichtung.
Die Frist, innerhalb der die Lieferungen erfolgen sollen, wird um den Zeitraum verlängert, während dessen Zwajomi BV durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist. Von höherer Gewalt auf Seiten von Zwajomi BV ist die Rede, wenn Zwajomi BV nach Abschluss des Vertrages oder nach Auftragserteilung vorübergehend oder vollständig an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder an deren Vorbereitung gehindert wird, infolge von Krieg, Unruhen, Schäden, Wasserschäden, Streiks, Betriebsbesetzungen, Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, behördlichen Maßnahmen, Geräteausfällen, Störungen in der Zulieferung durch Dritte, Störungen in der Energieversorgung, sowohl im Unternehmen von Zwajomi BV als auch bei Dritten, von denen Zwajomi BV ihre Waren ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei Lagerung oder während des Transports, gleich ob im eigenen Betrieb oder nicht, und durch alle übrigen Ursachen, die außerhalb des Verschuldens oder der Risikosphäre von Zwajomi BV liegen.
ZAHLUNG
Artikel 5
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Forderung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Er ist nicht berechtigt, auf den Forderungsbetrag einen Betrag wegen einer von ihm erhobenen Gegenforderung in Abzug zu bringen. Zwajomi BV ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, die Waren per Nachnahme zu versenden sowie Kreditfazilitäten mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Jede erhaltene Zahlung wird als Zahlung der ältesten offenen Rechnung angesehen. Wenn der Auftraggeber sich weigert, die bestellten oder bearbeiteten Waren oder das, wozu er den Auftrag erteilt hat, abzunehmen, schuldet er dennoch den gesamten Kaufpreis.
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt und auch einer Mahnung innerhalb einer Frist von einer (1) Woche nicht nachkommt, ist Zwajomi BV berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten.
Ungeachtet des Vorstehenden wird der Vertrag ebenfalls ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, zu dem Zeitpunkt aufgelöst, zu dem der Auftraggeber für insolvent erklärt wird, vorläufige Zahlungsaufschub beantragt wird oder durch Pfändung, Betreuungsanordnung oder auf andere Weise die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen verliert, es sei denn, der Insolvenzverwalter oder Betreuer erkennt die aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen als Masseverbindlichkeit an. Durch die Auflösung werden bestehende Forderungen gegenseitig sofort fällig.
Der Auftraggeber schuldet bei nicht oder nicht rechtzeitiger Zahlung einen Zinssatz von 1 % pro Monat, berechnet ab dem Tag, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, bis zum Tag der vollständigen Begleichung, wobei dieser Zinssatz niemals weniger als 3 % des Hauptbetrags beträgt und ferner gilt, dass ein bereits begonnener Monat als ein ganzer Monat betrachtet wird. Wenn Zwajomi BV bei nicht oder nicht rechtzeitiger Zahlung des Auftraggebers zu außergerichtlichen Maßnahmen übergeht, gehen die Kosten hierfür vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Forderung, zuzüglich der Mehrwertsteuer, festgelegt, mit einem Minimum von 75,00 €, solange Zwajomi BV selbst mit der Einziehung beschäftigt ist, und die außergerichtlichen Kosten werden ferner auf 20 % der Forderung, zuzüglich der Mehrwertsteuer, festgelegt, mit einem Minimum von 150,00 €, wenn die Forderung zur Einziehung an einen Gerichtsvollzieher und/oder Anwalt übergeben wird. Unter Forderung wird hier der Gesamtbetrag der offenen Rechnungen verstanden, zuzüglich des vereinbarten vertraglichen Zinssatzes. Die Einreichung von Reklamationen bezüglich der Waren und Rechnungen gibt dem Auftraggeber kein Recht, die Zahlung des geschuldeten Betrags oder eines Teils davon auszusetzen. Zwajomi BV ist berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Auftraggeber auszusetzen, wenn dieser seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit Zwajomi BV nicht nachkommt.
Artikel 6
Der Vertreter des Auftraggebers, einschließlich eines Vereins oder einer Dachorganisation des Auftraggebers, kann von Zwajomi BV für die Erfüllung der durch seine Vermittlung geschlossenen Verträge haftbar gemacht werden, insbesondere für die Zahlung der offenen Rechnungen der von ihm vertretenen Partei(en).
Als Vertreter gilt auch das Verwaltungsbüro oder die Organisation, die im Auftrag ihrer Klienten bzw. Mitglieder die Verwaltung führt und die Rechnungen begleicht, während der Klient bzw. das Mitglied direkt mit Zwajomi BV kontrahiert.
REKLAMATIONEN UND SCHADENSERSATZ
Artikel 7
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Beanstandungen hinsichtlich Schäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich an Zwajomi BV zu melden.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf Reklamation.
Rücksendungen werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zwajomi BV akzeptiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Rückgabebedingungen auf der Website von Zwajomi BV.
Die Haftung von Zwajomi BV beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der gelieferten Ware, für die der Auftrag erteilt wurde, nach eigenem Ermessen von Zwajomi BV. Zwajomi BV haftet nicht für Schadensersatz jeglicher Art.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Waren vor der Weitergabe an Dritte eigenständig zu prüfen.
EIGENTUMSVORBEHALT, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Artikel 8
Zwajomi BV behält das Eigentumsrecht an den von ihr gelieferten Waren, solange der Auftraggeber nicht den vollen Preis gezahlt hat, und zwar zur zusätzlichen Sicherheit der Zahlung.
In diesem Zusammenhang umfasst der Preis auch die aufgrund dieser allgemeinen Bedingungen geschuldeten Zinsen und Kosten. Solange die gelieferten Waren aufgrund des Vorstehenden noch nicht Eigentum des Auftraggebers geworden sind, ist dieser nicht berechtigt, diese Waren zu veräußern. Zwajomi BV ist jederzeit berechtigt, solange der vereinbarte Preis noch nicht bezahlt ist, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die gelieferten Waren befinden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hierzu jede Unterstützung zu leisten und ermächtigt Zwajomi BV dazu.
NICHTERFÜLLUNG UND HÖHERE GEWALT
Artikel 9
Wenn diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, behält sich Zwajomi BV das Recht vor, alle weiteren Lieferungen ohne Vorwarnung auszusetzen. Wenn Zwajomi BV aufgrund von Umständen wie höherer Gewalt, Streik, behördlichen Maßnahmen oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, ist sie berechtigt, ohne jegliche Schadensersatzpflicht, den Vertrag zu kündigen oder die Lieferung für einen von ihr festzulegenden angemessenen Zeitraum auszusetzen.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Artikel 10
Alle mit Zwajomi BV geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus einem unter Anwendung dieser allgemeinen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag ergeben, ist ausschließlich das Gericht im Bezirk Rotterdam zuständig, vorbehaltlich der Berufung, unter Ausschluss aller anderen Gerichte in den Niederlanden. Ein Streit gilt als vorhanden, sobald eine der Parteien dies erklärt.
KUMULIERUNG VON STANDARDKONDITIONEN
Artikel 11
Wenn auf einen Vertrag neben diesen allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen noch andere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zwingend anwendbar sind, kumulieren die Bestimmungen dieser Bedingungen.
Im Falle eines Widerspruchs gelten die Bestimmungen der Bedingungen, die speziell für die betreffende Art von Waren gelten.